Ihr Weg zur Veröffentlichung
1. Der Publikationsprozess beginnt bei Studierenden entweder mit einem Vorschlag eines Hochschullehrers oder durch Selbstwerbung.
2. Beratung des Vorschlages in der Gesamtredaktion unter Beachtung folgender Kriterien:
a) Die Arbeit sollte in der Regel
- eine überdurchschnittliche Bewertung von mindestens 13 Punkten aufweisen.
- einen Themenkomplex von allgemeinem Interesse behandeln.
- eine Empfehlung zur Veröffentlichung des Seminarleiters erhalten.
- auf einen Umfang von 30.000 Zeichen inkl. Fußnoten gekürzt werden können.
Über Ausnahmen entscheidet die Redaktion in enger Abstimmung mit dem Beirat.
b) Der Autor sollte die Bereitschaft mitbringen, den Text in Aufsatzform zu bringen und ggf. zu überarbeiten sowie die entsprechenden Kürzungen unter Einhaltung der Formatvorgaben vorzunehmen. So sind ein einheitliches Erscheinungsbild sowie eine effektive Drucksetzung gewährleistet.
3. Bearbeitung des Textes durch den Autor in Abstimmung mit der Redaktion.
4. Endgültige Entscheidung über die Annahme durch die Redaktion, ggf. i.V.m. dem Beirat.
5. Erstellen und Korrigieren der Druckfahnen.
6. Druck des Textes.
Beiträge können ausschließlich in elektronischer Form an autoren@bonner-rechtsjournal.de eingereicht werden. Dabei sind der vollständige Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit anzugeben.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Publikation im BRJ interessieren. Bei Fragen oder Problemen hilft die Redaktion gerne weiter. Fragen zur Veröffentlichung senden Sie bitte an:
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