
Prof. Dr. Martin Böse
Strafgesetzgebung zwischen „Eins-zu-eins-Umsetzung“ und Wahrnehmung eigenerpolitischer Gestaltungsmacht am Beispieldes EU-Finanzschutzstärkungsgesetzes
Strafgesetzgebung zwischen „Eins-zu-eins-Umsetzung“ und Wahrnehmung eigenerpolitischer Gestaltungsmacht am Beispieldes EU-Finanzschutzstärkungsgesetzes